Allgemeine
Geschäftsbedingung der Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze, Groitzsch
§1 Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen
ausschließlich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß,
spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich
anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als
ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die
Verkaufsangestellten der Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Alle Bestellungen
gelten als verbindlich sobald diese bei der Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze
eingegangen sind. Ein Rücktrittsrecht ist nur im Rahmen des Fernabsatzgesetzes
innerhalb von 14 Tagen möglich. Dies gilt jedoch nicht bei Vertragsabschlüssen
oder Sonderanfertigungen.
§3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise, 5 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise inkl. der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, ab Lager. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der
Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an
den Käufer weitergegeben werden.
§4 Liefer-
und Leistungsziel
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und
Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle
höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen kann der Käufer
keinen Verzugsschaden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze ist im Fall ihr nicht zu vertretender Liefer-
und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Verzögerung zzgl. einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen
des noch zu erfüllenden Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Beim Lieferverzug, den die Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze zu verschulden hat,
hat der Käufer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag.
§5 Versand und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze verlassen hat. Die Firma Lampen-Laden, Hannelore
Butze versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers. Bei Sendungen an die
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere
das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze
sowie die Transportkosten.
§6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahme, per
Kreditkartenzahlung oder bei Selbstabholung zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden
auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen
des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können
gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze steht
das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung
auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugspunkt an ist die Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze berechtigt, Zinsen
in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene
Kontenkurrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-
etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze
ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden
Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei Zahlungsverzug
- insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks - ist die Firma Lampen-Laden, Hannelore
Butze berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung,
nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten
der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren
haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in
voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks, auf
Anforderung seitens der Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze die erhaltene Ware auf
eigene Kosten zurückzusenden.
§8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem privaten Endver braucher im Sinne des FernAbsG steht bei
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des
Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die
Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann
schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung an Lampen-Laden, Pödelwitz 25A, 04539 Groitzsch.
Durch den rechtzeitigen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit
Lampen-Laden gebunden. Lampen-Laden erstattet Ihnen den schon gezahlten
Kaufpreis zurück. Sie sind zur Rücksendung der Ware auf Kosten und Gefahr
der Firma Lampen-Laden verpflichtet; nach dem Gesetz hat bei einem Warenwert
bis 40,00 EUR der Käufer die Kosten der Rücksendung zu übernehmen.
Erfolgt die Rückgabe der Ware in beschädigtem oder gebrauchten Zustand,
hat der Käufer den Wert der Ware oder die Wertminderung zu ersetzen.
Der Käufer ist verpflichtet, den preiswertesten Rücktransport zu veranlassen.
Die anfallenden Kosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Erstattung
des Kaufpreises abzgl. eventuellen Wertminderungen verrechnet.
Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
§9 Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 2 Jahren,
soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Die
Gewährleistung für gebrauchte Ware beträgt 7 Tage. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes, die nicht im Verschulden des Käufers liegen, ist die Firma
Lampen-Laden, Hannelore Butze nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Gegenstand nachzubessern oder neu auszuliefern. Bei Mängeln durch unsachgemäße
Behandlung verpflichtet sich der Käufer, alle anfallenden Nachbesserungs- und
Transportkosten zu übernehmen. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder
Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung ) zu verlangen. Eine Nachbesserung
ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere
Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Firma
Lampen-Laden, Hannelore Butze etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens
innerhalb einer Woche urschriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze frei von jeglicher Gewährleistungspflicht. Durch
den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das
defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr,
verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angaben der Modell- und
Seriennummer sowie Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze in der Originalverpackung zu senden. Solange der
Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung,
Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze
einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie
berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör
zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erstellten Gutschrift in
Abzug zu nehmen. Ersetzte Teile gehen in den Besitz der Firma Lampen-Laden, Hannelore
Butze über. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät
übersenden oder sollte sich herausstellen, dass eine Mängelrüge nicht berechtigt
ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung von min. 30 Euro oder ein sich
ergebender höherer Betrag als vereinbart. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch die
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze die auf den zu reparierenden Geräten
befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu
tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei
durch die Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze schriftlich anerkannt und
rechtskräftig festgestellt.
Ferner sind
Teile, die als Verschließteil einzuordnen sind (Lampen, Batterien usw.)
von der Garantie ausgeschlossen.
§10 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter
Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die
Firma Lampen-Laden, Hannelore Butze nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen,
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Groitzsch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Groitzsch.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich
sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An
die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll die zulässige Regelung
treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.
Alleiniger Geschäftsführer und Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Hannelore
Butze. |